Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

im Folgenden Dolmetscherin genannt

  1. Geltungsbereich

a) Sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart worden ist, gelten die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen dem Auftraggeber (AG) und der Dolmetscherin. Sie gelten sowohl für Privat- als auch für Geschäftskunden. Die AGB werden dem AG vor Auftragserteilung zur Verfügung gestellt bzw. sind auf der Homepage der Dolmetscherin veröffentlicht. Insofern werden sie bei Auftragserteilung – sowohl in mündlicher als auch in schriftlicher Form – als bekannt vorausgesetzt. b) Wird ein von der Dolmetscherin vorgelegter Dienstleistungsvertrag (Auftragsbestätigung) von den AG nicht unterschrieben, die gewünschte Dienstleistung jedoch in Anspruch genommen, gilt der Vertrag als geschlossen und hat Gültigkeit (stillschweigende Annahme). In diesem Fall waren den AG die Konditionen, zu welchen er die Dienstleistungen von der Dolmetscherin in Anspruch genommen hat, bekannt. c) Die Dolmetscherin ist verpflichtet nach bestem Wissen und Gewissen zu arbeiten sowie gemäß der Berufsordnung für Gebärdensprachdolmetscher zu arbeiten. Eine darüber hinausgehende Verpflichtung übernimmt die Dolmetscherin nicht.

  1. Honorar und Nebenkosten bei Dolmetschleistungen

a) Gebärdensprachdolmetscher unterliegen generell keiner Honorarvereinbarung. Es gilt das für den Auftrag vereinbarte Honorar. b) Für einige Fälle ist die Honorierung der Leistungen der Dolmetscherin auf Seiten der Kostenträger geregelt:

  • JVEG, § 5,8,9
  • Sozialverwaltungsverfahren: SGB X, §19, Absatz 1 iVm JVEG
  • Verwaltungsverfahren
  • Ausführungen von Sozialleistungen (z.B Arzt ): SGB I,§17 iVm JVEG
  • LWL, LVR haben eigene Rahmenvereinbarungen mit den Dolmetschern

b) Bei Dolmetschleistungen gilt prinzipiell die vereinbarte Dolmetschzeit vor Ort zuzüglich Fahrt- und Wartezeiten. Die Honorierung der anfallenden Vorbereitungszeit wird im entsprechenden Einzelfall schriftlich geregelt. Bei kurzen Einsätzen gilt eine zu berechnende Mindesteinheit von einer Stunde, weitere Leistungen werden, soweit nicht anders vereinbart, dann im Halbstundentakt berechnet. c) Bei den Fahrtkosten, die pro Einsatz erhoben werden, handelt es sich entweder um gefahrene Fahrzeugkilometer oder um anfallende Kosten für den ÖPNV. Parkgebühren können optional hinzu kommen. d) Die Einsatzzeit richtet sich nach den vertraglichen Vereinbarungen. Sollte die Tätigkeit früher beendet werden, ist dennoch die vereinbarte Zeit zu vergüten, unbeschadet des Rechtes von der Dolmetscherin, in dieser Zeit weitere Einkünfte zu erzielen, es sei denn, es ist im Einzelfall etwas Anderes schriftlich vereinbart.

  1. Arbeitsbedingungen

a) Dolmetscheinsätze mit einer Einsatzzeit ab 1 -1,5 Stunden (je nach Inhalt und Teilnehmerzahl), ist ein Team von mindestens zwei Dolmetschern zu beauftragen. Eine Ausnahme kann nur gemacht werden, wenn dafür triftige Gründe vorliegen und wenn dies von der Dolmetscherin ausdrücklich akzeptiert wird. Dies gewährleistet die Qualität der Verdolmetschung und das Gesundhalten der Dolmetscherin.

b) Pausenzeiten werden, sobald nicht anders vereinbart, wie folgt eingerichtet:

– nach 1 Stunde: min. 10 Minuten Pause

nach 4 Stunden: min. 45 Minuten Pause

c) Handelt es sich um eine ganztägige Veranstaltung, so steht die Verpflegung, die den übrigen Teilnehmern gewährt wird, auch der Dolmetscherin zu.

  1. Zahlungsbedingungen

a) Die Leistung der Dolmetscherin ist zahlbar ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt. b) Bei verspäteter Zahlung behält sich die Dolmetscherin vor, Mahngebühren zu berechnen. c) Wurde die Höhe des Honorars nicht vereinbart, so ist eine nach Art und Schwierigkeit angemessene und übliche Vergütung geschuldet. Diese unterschreitet die jeweils geltenden Sätze des Justizvergütungs- und ‑entschädigungsgesetzes (JVEG) nicht.

  1. Absagen

a) Wird der Auftrag aus Gründen, die nicht von der Dolmetscherin verschuldet sind, ganz oder teilweise vor dem Einsatz storniert, ist das vereinbarte Honorar wie folgt zu zahlen:

  • bis 12-8 Tage vor dem Termin: 50% der Dolmetschzeit
  • 7-1 Tage vor dem Termin: 100% der Dolmetschzeit
  • Am Tag des Termins: 100% der Dolmetschzeit + zu erwartende Fahrtzeit
  • Nach Antritt der Fahrt: 100% des gesamten Aufwandes

Abweichend werden die Stornoregelungen von LVR/LWL und JVEG akzeptiert. Im Falle einer Kostenübernahme durch Leistungsträger sind sowohl Leistungsträger als auch Kunde zur Absage verpflichtet und haben sich jeweils der Absage an die Dolmetscherin zu vergewissern. Werden Absagen nicht weitergeleitet, wird die vereinbarte Leistung wie unter 5. a) beschrieben, in Rechnung gestellt.

  1. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

Um eine qualitativ hochwertige Dolmetschleistung zu gewährleisten, lassen Sie der Dolmetscherin bis zwei Wochen vor dem Termin Vorbereitungsmaterial zukommen. Hierfür eignen sich insbesondere Programme, Tagesabläufe, Tagesordnungen, Protokolle, Präsentationen, Manu-skripte, Teilnehmerlisten und Videos. Aufträge, die durch mangelndes Equipment seitens des AG nur mangelhaft erfüllt werden können, lösen keine Haftung der Dolmetscherin aus. Der vereinbarte Honorarbetrag wird in voller Höhe verrechnet.

  1. Nutzungsrechte Urheberrecht und Verwertung

a) Dolmetschleistungen sind ausschließlich zum sofortigen Hören/Sehen bestimmt. Dies gilt auch für Leistungen, die auf online-Plattformen erbracht werden. Das Urheberrecht für Dolmetsch-leistungen verbleibt auch nach Bezahlung bei der Dolmetscherin. Eine Aufzeichnung für weitere Verwendungen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von der Dolmetscherin. Der AG haftet dabei auch für die unbefugte Übertragung oder unbefugte Mitschnitte durch Dritte. b) Auf Wunsch des AG können Nutzungsrechte für eine weitere Verwendung oder ausschließliche bzw. uneingeschränkte Nutzungsrechte in einem gesonderten Vertrag gegen Gebühr übertragen werden. Die Dolmetscherin hält sich das Recht vor, Filmmaterial auf die Richtigkeit der Verdolmetschung und Verwendbarkeit zu prüfen.

  1. Schweigepflicht/Datenschutz

a) Die Dolmetscherin unterliegt schon von Berufswegen und auf Grundlage der Berufs- und Ehrenordnung der Gebärdensprachdolmetscher der strikten Schweigepflicht und wird deshalb alle zur Verfügung gestellten schriftlichen und mündlichen Informationen streng vertraulich behandeln. b) Beauftragende Kunden berechtigen die Dolmetscherin im Rahmen und in den Grenzen datenschutzrechtlicher Vorschriften, die von ihnen zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten für den internen Gebrauch bzw. zur Auftragsabwicklung, zur Abrechnung mit Kostenträgern und zur Vorbereitung auf die Dolmetscheinsätze sowie für zukünftige Kontaktaufnahme zu verarbeiten und zu speichern.

  1. Rücktritt vom Vertrag

Sollte die Dolmetscherin aus wichtigem Grund an der Ausführung des Vertrages verhindert sein, verpflichtet sie sich, um adäquaten Ersatz zu bemühen. Eine weitere Verpflichtung seitens der Dolmetscherin besteht nicht.

  1.  Salvatorische Klausel

Die Wirksamkeit dieser Auftragsbedingungen wird durch die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis bzw. dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt.